"Alleine geht das überhaupt nicht."
Illegale Migration und ire Ursachen.
„Alleine geht das überhaupt nicht. Man muss Freunde haben oder Bekannte, irgend jemanden muss man haben. Alleine funktioniert das nicht.“ So resümiert der 26jährige Mehmet seine Erfahrungen als Illegaler in Deutschland. Er lacht dabei. Lacht er, weil er das Glück hatte und Freunde fand, oder weil die Zeit der Illegalität für ihn nun endlich vorbei ist? Als er 15 war, kam Mehmet mit seiner Familie aus der Türkei. Die Familie beantragte Asyl, bekam es nicht und wurde nach jahrelangem Leben in Deutschland abgeschoben. Als die Polizei seine Familie abholte, war Mehmet nicht zu Hause. So blieb er „illegal“ in Deutschland zurück.
Ein typisches Beispiel: Die meisten Illegalen kommen auf die eine oder andere Weise legal nach Deutschland und werden erst durch Überschreitung der bewilligten Aufenthaltszeit „illegal“. Wie viele Menschen inzwischen illegal in Deutschland leben, ist ungewiss: Die Schätzungen schwanken zwischen einer halben und eineinhalb Millionen Menschen. Typisch auch, dass Mehmet auf Freunde und Bekannte verweist. Unter Migrationsforschern besteht Einigkeit, dass solche informellen Netzwerke sowohl für Wanderungsrouten und –ziele, wie für das Leben in den Zielländern von konstitutiver Bedeutung sind. Schließlich sind die Illegalen von vielen normalen gesellschaftlichen Ressourcen abgeschnitten. Für das Überleben sind sie auf familiäre oder private Kontakte angewiesen.
Offensichtlich gibt es in Deutschland eine gute Nachfrage nach illegalen Arbeitskräften – nicht nur im privaten Bereich. Anfang des Jahres kochte eine Diskussion über schwarz arbeitende Putzfrauen hoch – Hans Eichel hatte Strafen für die Arbeitgeber angekündigt. Die Empörung über dieses Ansinnen war groß. Die Opposition befürchtete die „Kriminalisierung von Millionen Bürgern“. Und bevor man die bestraft, kriminalisiert man doch besser die, die für sie arbeiten. Zwar wurde ständig von polnischen Putzfrauen und ukrainischen Bauarbeitern gesprochen – es war also klar, dass es bei dem Thema nicht nur um illegale Arbeitsverhältnisse geht, sondern auch um illegale Aufenthalte – es kam aber keiner auf die Idee, deren Status zu „entkriminalisieren“. Schließlich verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf, der in manchen Punkten noch schwächer ist als derzeit geltendes Recht. Wer eine Putzfrau schwarz arbeiten lässt, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit. „Der Privatbereich wird entkriminalisiert“, so die neue Sprachregelung im Finanzministerium. Die 7000 Schwarzarbeitsfahnder werden nur in gewerblichen Unternehmen eingesetzt. Zusammen mit der entsprechenden öffentlichen Begleitmusik kann man das nur als Freibrief verstehen: Die Seite, die illegale Arbeit nachfragt, wird weiter geschont und darf noch bei Sabine Christiansen jammern, dass Arbeit ja so teuer sei, dass man auf dem Bau und im Handwerk nur mit illegalen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten könne. Und immer wieder ertönt der Reform-Refrain: Die Lohnnebenkosten sind zu hoch.
Es gibt freilich auch einen anderen Weg, um dem Problem zu begegnen: Norbert Cyrus vom Polnischen Sozialrat fordert, illegal Beschäftigte zu stärken, damit sie, wenn sie schon keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, wenigstens einen tariflichen Lohn einklagen können.[1] Dadurch würde die Unterbietungskonkurrenz durch illegal Beschäftigte eingedämmt. Das heißt, illegale Beschäftigung wäre für die Arbeitgeber erheblich unattraktiver. Mit verschärften Kontrollen auf Baustellen sei es nicht getan: Es sei nämlich viel schwieriger festzustellen, welcher (Sub- oder Subsub-) Unternehmer die Illegalen beschäftigt habe, als die Papierlosen selber ausfindig zu machen und auszuweisen, so Cyrus. „Dagegen kommen die Arbeitgeber – soweit sie überhaupt festgestellt werden können – aufgrund der unsicheren Beweislage mit einem geringen Bußgeld davon, das meist in keinem Verhältnis zu den realisierten Gewinnen steht.“ Mit der Ausweisung der Illegalen fehlten dann oft die Zeugen in den Prozessen gegen die Unternehmer. Konsequenz der Vorschläge von Cyrus: Die Arbeitsgerichte müssten darauf verzichten, den Aufenthaltsstatus der Kläger festzustellen. Zwar hat die Berliner Justizsenatorin bestätigt, dass Arbeitsrichter Illegale nicht bei der Ausländerbehörde melden müssen, aber eine eindeutige bundesweite Regelung steht noch aus. Aus Unsicherheit und Angst werden viele nicht den Weg zum Arbeitsgericht gehen. Mit dieser Argumentation kann sich auch Volker Roßocha, Fachmann für internationale Gewerkschaftsarbeit Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) anfreunden. Darüber hinaus fordert er auch, dass alle Migranten, die mindestens ein Jahr legal in Deutschland leben, eine Arbeitserlaubnis erhalten und dass alle, die fünf Jahre hier leben, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus bekommen. Dadurch könnten die Sozialsysteme entlastet und illegale Beschäftigung eingedämmt werden. Allerdings geht der DGB nicht soweit, auch Legalisierungen von illegalen Migranten zu fordern. Solche Legalisierungen gibt es in vielen europäischen Nachbarländern; mehr oder weniger regelmäßig. In Deutschland sind sie aber politisch tabu.
Hierzulande wird allein auf repressive Maßnahmen wie verstärkte Grenzkontrollen und konsequentere Abschiebungen gesetzt, wobei die Erfolge dieser Maßnahmen äußerst begrenzt sind. Auch wenn Innenpolitiker gerne Grenzkontrollen mit erhöhten Auffangzahlen als Erfolgsmeldungen im Kampf um illegale Migration präsentieren, intern ist auch Ihnen klar, dass das allein keine Lösung ist. So heißt es in einem Bericht des Bundesnachrichtendienstes vom Januar 2001: „Die Verstärkung der Grenzsicherung kann nicht die einzige Antwort auf den wachsenden Migrationsdruck sein. Ohne den Abbau der Push-Faktoren ist die Bekämpfung der weltweiten Wanderungsbewegungen zum Scheitern verurteilt. Armut, Unterdrückung in den Ausgangsländern müssen schrittweise verringert, (Bürger-)Kriege möglichst verhindert oder beendet werden.“ Aber Geheimdienstdossiers werden ja oft nicht so wiedergegeben, wie sie gedruckt werden. Außerdem muss den verantwortlichen Politikern auch klar sein, dass illegale Migranten in den meisten Fällen keinen unmittelbaren Verdrängungseffekt auf dem Arbeitsmarkt haben. Trotzdem erreichen gesellschaftliche Gruppen, die sich für illegale Migranten stark machen, wie zum Beispiel die Kirchen, kaum Widerhall in der Öffentlichkeit. Oftmals backen schon die Flüchtlingsunterstützer kleine Brötchen aus Angst vor der mangelnden „politischen Durchsetzbarkeit“. Hinter diesem Abstraktum verbirgt sich die Angst vieler Politiker, dass die C-Parteien mit fremdenfeindlichen Ressentiments Stimmung machen und Wahlen gewinnen. So handeln Politiker und Politberater gegen besseres Wissen.
Bisher gibt es keine politischen Konzepte, die die Push-Faktoren oder die Pull-Faktoren, das sind vor allem die wirtschaftliche Nachfrage in den Zielländern und die bestehenden Netzwerke der Migranten, ernsthaft in den Blick nimmt. Im geplanten Zuwanderungsgesetz kommen illegale Migranten schlicht nicht vor. Offensichtlich ist man mit dem Jetztzustand gar nicht so unzufrieden, denn Illegale sind billig, bieten eine Reservearmee für den Arbeitsmarkt und sind – entgegen gern geschürten Vorurteilen – in hohem Maße angepasst und selten kriminell, weil sie sonst ihren Aufenthalt gefährden. Der Jesuitenpater Jörg Alt hat jetzt die bisher umfangreichste empirische Studie über Illegale in Deutschland vorgelegt: Neben Hilfen für die Herkunftsländer und den Verbesserungen für Illegale, was Arbeitsbedingungen, Gesundheitsfürsorge und Schulbesuch angeht, fordert Alt vor allem eine Verknüpfung von humanitärer Zuwanderung mit der Arbeitsmigration. Die Potenziale, der ohnehin hier lebenden Menschen und ihrer Familien sollten abgerufen werden, in dem ihnen legale Arbeitsmöglichkeiten gewährt werden. Von daher sieht er auch eine Einwanderung in den Arbeitsmarkt kritisch, die die familiären Netzwerke außer acht lässt und allein nach wirtschaftlicher Nachfrage entscheidet. So kämen neue Einwanderer ins Land, die wieder neue Netzwerke bildeten; zugleich würde man den Nachzug über bestehende Netzwerke verbieten. Da aber die Netzwerke zu den stärksten Pull-Faktoren zählten, könne man diese nicht ignorieren. Sonst werde weiter ein illegaler Familien- und Verwandtschaftsnachzug gedeihen. In Legalisierungen sieht Alt kein Allheilmittel: Wenn man systemisch denkt, reicht es nicht, einmal alle oder viele Illegale zu legalisieren. Wenn die Strukturen, die drängen und ziehen, weiter bestehen, wird die durch Legalisierungen entstehende Lücke schnell wieder gefüllt. Aber Legalisierungen für bestimmte Gruppen oder „Härtefälle“ kann sich Alt sehr gut vorstellen - nicht zuletzt auch, um Erfahrungen mit Legalisierungen zu sammeln und das Thema vom unbegründeten Verdacht zu befreien, dass dann alle Welt nach Deutschland strömt.
Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt. Problemkomplex „illegale“ Migration, Karlsruhe (von Loeper Verlag), 2003 (548 Seiten, 28 €).
Philip Anderson: „Dass Sie uns nicht vergessen...“ Menschen in der Illegalität in München; hg. vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München 2003. (116 Seiten; zu beziehen über das Sozialreferat: 089 – 233 – 40542 oder yasemin.uzunok@muenchen.de)
Kommune-Forum / August 2004
Ein typisches Beispiel: Die meisten Illegalen kommen auf die eine oder andere Weise legal nach Deutschland und werden erst durch Überschreitung der bewilligten Aufenthaltszeit „illegal“. Wie viele Menschen inzwischen illegal in Deutschland leben, ist ungewiss: Die Schätzungen schwanken zwischen einer halben und eineinhalb Millionen Menschen. Typisch auch, dass Mehmet auf Freunde und Bekannte verweist. Unter Migrationsforschern besteht Einigkeit, dass solche informellen Netzwerke sowohl für Wanderungsrouten und –ziele, wie für das Leben in den Zielländern von konstitutiver Bedeutung sind. Schließlich sind die Illegalen von vielen normalen gesellschaftlichen Ressourcen abgeschnitten. Für das Überleben sind sie auf familiäre oder private Kontakte angewiesen.
Offensichtlich gibt es in Deutschland eine gute Nachfrage nach illegalen Arbeitskräften – nicht nur im privaten Bereich. Anfang des Jahres kochte eine Diskussion über schwarz arbeitende Putzfrauen hoch – Hans Eichel hatte Strafen für die Arbeitgeber angekündigt. Die Empörung über dieses Ansinnen war groß. Die Opposition befürchtete die „Kriminalisierung von Millionen Bürgern“. Und bevor man die bestraft, kriminalisiert man doch besser die, die für sie arbeiten. Zwar wurde ständig von polnischen Putzfrauen und ukrainischen Bauarbeitern gesprochen – es war also klar, dass es bei dem Thema nicht nur um illegale Arbeitsverhältnisse geht, sondern auch um illegale Aufenthalte – es kam aber keiner auf die Idee, deren Status zu „entkriminalisieren“. Schließlich verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf, der in manchen Punkten noch schwächer ist als derzeit geltendes Recht. Wer eine Putzfrau schwarz arbeiten lässt, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit. „Der Privatbereich wird entkriminalisiert“, so die neue Sprachregelung im Finanzministerium. Die 7000 Schwarzarbeitsfahnder werden nur in gewerblichen Unternehmen eingesetzt. Zusammen mit der entsprechenden öffentlichen Begleitmusik kann man das nur als Freibrief verstehen: Die Seite, die illegale Arbeit nachfragt, wird weiter geschont und darf noch bei Sabine Christiansen jammern, dass Arbeit ja so teuer sei, dass man auf dem Bau und im Handwerk nur mit illegalen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten könne. Und immer wieder ertönt der Reform-Refrain: Die Lohnnebenkosten sind zu hoch.
Es gibt freilich auch einen anderen Weg, um dem Problem zu begegnen: Norbert Cyrus vom Polnischen Sozialrat fordert, illegal Beschäftigte zu stärken, damit sie, wenn sie schon keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, wenigstens einen tariflichen Lohn einklagen können.[1] Dadurch würde die Unterbietungskonkurrenz durch illegal Beschäftigte eingedämmt. Das heißt, illegale Beschäftigung wäre für die Arbeitgeber erheblich unattraktiver. Mit verschärften Kontrollen auf Baustellen sei es nicht getan: Es sei nämlich viel schwieriger festzustellen, welcher (Sub- oder Subsub-) Unternehmer die Illegalen beschäftigt habe, als die Papierlosen selber ausfindig zu machen und auszuweisen, so Cyrus. „Dagegen kommen die Arbeitgeber – soweit sie überhaupt festgestellt werden können – aufgrund der unsicheren Beweislage mit einem geringen Bußgeld davon, das meist in keinem Verhältnis zu den realisierten Gewinnen steht.“ Mit der Ausweisung der Illegalen fehlten dann oft die Zeugen in den Prozessen gegen die Unternehmer. Konsequenz der Vorschläge von Cyrus: Die Arbeitsgerichte müssten darauf verzichten, den Aufenthaltsstatus der Kläger festzustellen. Zwar hat die Berliner Justizsenatorin bestätigt, dass Arbeitsrichter Illegale nicht bei der Ausländerbehörde melden müssen, aber eine eindeutige bundesweite Regelung steht noch aus. Aus Unsicherheit und Angst werden viele nicht den Weg zum Arbeitsgericht gehen. Mit dieser Argumentation kann sich auch Volker Roßocha, Fachmann für internationale Gewerkschaftsarbeit Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) anfreunden. Darüber hinaus fordert er auch, dass alle Migranten, die mindestens ein Jahr legal in Deutschland leben, eine Arbeitserlaubnis erhalten und dass alle, die fünf Jahre hier leben, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus bekommen. Dadurch könnten die Sozialsysteme entlastet und illegale Beschäftigung eingedämmt werden. Allerdings geht der DGB nicht soweit, auch Legalisierungen von illegalen Migranten zu fordern. Solche Legalisierungen gibt es in vielen europäischen Nachbarländern; mehr oder weniger regelmäßig. In Deutschland sind sie aber politisch tabu.
Hierzulande wird allein auf repressive Maßnahmen wie verstärkte Grenzkontrollen und konsequentere Abschiebungen gesetzt, wobei die Erfolge dieser Maßnahmen äußerst begrenzt sind. Auch wenn Innenpolitiker gerne Grenzkontrollen mit erhöhten Auffangzahlen als Erfolgsmeldungen im Kampf um illegale Migration präsentieren, intern ist auch Ihnen klar, dass das allein keine Lösung ist. So heißt es in einem Bericht des Bundesnachrichtendienstes vom Januar 2001: „Die Verstärkung der Grenzsicherung kann nicht die einzige Antwort auf den wachsenden Migrationsdruck sein. Ohne den Abbau der Push-Faktoren ist die Bekämpfung der weltweiten Wanderungsbewegungen zum Scheitern verurteilt. Armut, Unterdrückung in den Ausgangsländern müssen schrittweise verringert, (Bürger-)Kriege möglichst verhindert oder beendet werden.“ Aber Geheimdienstdossiers werden ja oft nicht so wiedergegeben, wie sie gedruckt werden. Außerdem muss den verantwortlichen Politikern auch klar sein, dass illegale Migranten in den meisten Fällen keinen unmittelbaren Verdrängungseffekt auf dem Arbeitsmarkt haben. Trotzdem erreichen gesellschaftliche Gruppen, die sich für illegale Migranten stark machen, wie zum Beispiel die Kirchen, kaum Widerhall in der Öffentlichkeit. Oftmals backen schon die Flüchtlingsunterstützer kleine Brötchen aus Angst vor der mangelnden „politischen Durchsetzbarkeit“. Hinter diesem Abstraktum verbirgt sich die Angst vieler Politiker, dass die C-Parteien mit fremdenfeindlichen Ressentiments Stimmung machen und Wahlen gewinnen. So handeln Politiker und Politberater gegen besseres Wissen.
Bisher gibt es keine politischen Konzepte, die die Push-Faktoren oder die Pull-Faktoren, das sind vor allem die wirtschaftliche Nachfrage in den Zielländern und die bestehenden Netzwerke der Migranten, ernsthaft in den Blick nimmt. Im geplanten Zuwanderungsgesetz kommen illegale Migranten schlicht nicht vor. Offensichtlich ist man mit dem Jetztzustand gar nicht so unzufrieden, denn Illegale sind billig, bieten eine Reservearmee für den Arbeitsmarkt und sind – entgegen gern geschürten Vorurteilen – in hohem Maße angepasst und selten kriminell, weil sie sonst ihren Aufenthalt gefährden. Der Jesuitenpater Jörg Alt hat jetzt die bisher umfangreichste empirische Studie über Illegale in Deutschland vorgelegt: Neben Hilfen für die Herkunftsländer und den Verbesserungen für Illegale, was Arbeitsbedingungen, Gesundheitsfürsorge und Schulbesuch angeht, fordert Alt vor allem eine Verknüpfung von humanitärer Zuwanderung mit der Arbeitsmigration. Die Potenziale, der ohnehin hier lebenden Menschen und ihrer Familien sollten abgerufen werden, in dem ihnen legale Arbeitsmöglichkeiten gewährt werden. Von daher sieht er auch eine Einwanderung in den Arbeitsmarkt kritisch, die die familiären Netzwerke außer acht lässt und allein nach wirtschaftlicher Nachfrage entscheidet. So kämen neue Einwanderer ins Land, die wieder neue Netzwerke bildeten; zugleich würde man den Nachzug über bestehende Netzwerke verbieten. Da aber die Netzwerke zu den stärksten Pull-Faktoren zählten, könne man diese nicht ignorieren. Sonst werde weiter ein illegaler Familien- und Verwandtschaftsnachzug gedeihen. In Legalisierungen sieht Alt kein Allheilmittel: Wenn man systemisch denkt, reicht es nicht, einmal alle oder viele Illegale zu legalisieren. Wenn die Strukturen, die drängen und ziehen, weiter bestehen, wird die durch Legalisierungen entstehende Lücke schnell wieder gefüllt. Aber Legalisierungen für bestimmte Gruppen oder „Härtefälle“ kann sich Alt sehr gut vorstellen - nicht zuletzt auch, um Erfahrungen mit Legalisierungen zu sammeln und das Thema vom unbegründeten Verdacht zu befreien, dass dann alle Welt nach Deutschland strömt.
Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt. Problemkomplex „illegale“ Migration, Karlsruhe (von Loeper Verlag), 2003 (548 Seiten, 28 €).
Philip Anderson: „Dass Sie uns nicht vergessen...“ Menschen in der Illegalität in München; hg. vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München 2003. (116 Seiten; zu beziehen über das Sozialreferat: 089 – 233 – 40542 oder yasemin.uzunok@muenchen.de)
Kommune-Forum / August 2004