"Die wollen, dass ich in die Illegalität verschwinde."
Flüchtlinge im Ausreisezentrum Trier.
Ein Gebäude auf dem alten Kasernengelände der französischen Armee am Stadtrand von Trier. Innen hohe Flure, kleine Zimmer: 12 bis 15 Quadratmeter, mit drei bis fünf einfachen Stahlrohrbetten und einem Schrank für die wenigen Habseligkeiten der Bewohner. Hier ist die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige – kurz LufA - untergebracht. Einige Afrikaner, Frauen wie Männer, sitzen lethargisch rauchend auf dem Flur, sie reden nicht gerne. Was brächte es schon, wenn sie von ihrem Los erzählen? Sie hätten das schon so oft getan, meint eine Frau. Etwas zu tun, gibt es für diese Flüchtlinge nicht. Sie bekommen keine Arbeitserlaubnis mehr.
In die Landesunterkunft werden Flüchtlinge aus Rheinland-Pfalz eingewiesen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können, weil sie keinen Pass aus ihrem Heimatland besitzen. Wenn die Ausländerbehörde einem Flüchtling vorwirft, er kooperiere nicht bei der Passbeschaffung, können sie ihn in die LufA einweisen. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen die Migrationsreferenten der Caritas, dass es in manchen Fällen jedoch aussichtslos sei, Ausreisepapiere zu bekommen: „Bisweilen können die strengen Anforderungen der Herkunftsstaaten an Identitätsnachweise beim besten Willen nicht erfüllt werden.“ Für die Fachleute der Caritas dienen Einrichtungen wie die LufA dazu, Flüchtlinge „mit psychischem und sozialem Druck“ zu einer Ausreise zu bewegen. Deswegen lehnen sie solche Ausreisezentren, wie sie bundesweit genannt werden, ab. Außer in Rheinland-Pfalz gibt es noch in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern entsprechende Einrichtungen. In Nordrhein-Westfalen ist ein Ausreisezentrum nach einem Jahr wieder geschlossen worden – nachdem sich ein Insasse dort umgebracht hat.
Auf dem Flur der Trierer Unterkunft stehen zwei stämmigen Männer mit Kurzhaarschnitt und Handschellen am Gürtel. „Hey, die machen hier eine Kollekte“, ruft einer der beiden dem anderen zu. Zivilbeamte der Ermittlungsgruppe Asylbetrug. Diese Dienststelle ist ebenfalls auf dem alten Kasernengelände einquartiert. Die beiden Männer stehen auf dem Flur bei einer schwarzen Frau. Von der Leitung der Unterkunft haben Sie erfahren, dass die Afrikanerin, die sie suchen, wieder im Haus sei. Die schwarze Frau schaut verängstigt. Aber die Lethargie auf dem Flur ist für kurze Zeit unterbrochen: Einige der Flüchtlinge laufen in ihr Zimmer und holen Geld. Die Leute wissen, was der Frau droht: Wenn Sie die Geldstrafe nicht zahlen kann, kommt sie ins Gefängnis. Aber: Die „Kollekte“ von 300 Euro kommt zusammen.
300 Euro von Flüchtlingen, die kein Geld bekommen und nicht arbeiten dürfen, das ist erstaunlich. Der Heimleiter, Hermann Josef Braum, quittiert es mit einem Lächeln. Dass Flüchtlinge schwarz arbeiten, verwundert ihn nicht. Viele Bewohner der Unterkunft verschwinden irgendwann ganz in die Illegalität. Ein sudanesischer Flüchtling klagt, dass er kein Geld bekomme. Er habe immer wieder zu hören bekommen, dass ihm nichts zustehe. „Ich glaube, das ist es, was sie erreichen wollen: dass ich in die Illegalität verschwinde. Ich bin dazu aber nicht bereit. Ich will das nicht, ich habe nicht die Kraft und die Entschlossenheit, diesen Weg zu gehen.“
Dafür braucht es in der Tat Entschlossenheit: Illegale leben ohne jedes Recht und immer mit der Angst, entdeckt zu werden. Sie können von ihren Arbeitgebern nach Belieben schikaniert werden, sie können nicht zu einem regulären Arzt und ihre Kinder nicht in die Schule schicken. Trotzdem sind von den 107 Menschen, die das Ausreisezentrum bisher verlassen haben, nach Angaben der LufA mindestens 43 in die Illegalität abgetaucht. Von den 38 Flüchtlingen, die offiziell in der LufA sind, erscheinen nur die Hälfte bis zwei Drittel regelmäßig dreimal die Woche. Freiwillig oder gezwungen in die Heimat zurückgegangen sind erst 18 Flüchtlinge – seit es die Einrichtung gibt, also innerhalb von vier Jahren. Keine strahlende Erfolgsbilanz. Aus den vergleichbaren Einrichtungen in Niedersachsen und Bayern sind ebenfalls rund die Hälfte der dort untergebrachten Flüchtlinge „verschwunden“.
Den Vorwurf, dass die Einrichtung statt Ausreisen zu fördern, mit teuer Geld Illegale produziere, will Dietmar Martini-Emden, Leiter der Ausländerbehörde Trier und einer der Mitbegründer des LufA-Konzeptes, allerdings nicht gelten lassen. Für ihn geht es darum, Konsequenz zu zeigen. Es könne nicht sein, dass sich Menschen durch Verschleierung ihrer Identität einen Aufenthalt erzwingen. Die „Lücke im System“ müsse geschlossen werden, so der Behördenleiter, der zugleich der rheinland-pfälzischen „Clearingstelle für Passbeschaffung“ vorsteht. Die kam im Sommer in die Schlagzeilen: Sogenannte chinesische Experten haben in der Behörde Flüchtlinge vernommen, um ihre Identität zu klären. Die deutschen Behördenmitarbeiter ließen sie dabei allein. Nach den Gesprächen erstatteten vier Chinesen Anzeige wegen Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung. Nach ihren Schilderungen wurden sie von den chinesischen Experten bedroht, dass sie umgehend nach China deportiert werden könnten. Unter diesem Druck hätten einige die Namen ihrer Familien in China preisgegeben. Einer der Flüchtlinge, der von seinem Verhör auch eine Wunde am Knie davontrug, zeigte sich geschockt: „Ich hätte nie gedacht, dass ich letztlich nicht aus der Kontrolle der chinesischen Polizei flüchten kann.“ Die deutschen Behördenmitarbeiter wollen von den Vorfällen nichts mitbekommen haben. Mit diesem Argument wurde auch nach vierzehn Tagen das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Das Verwaltungsgericht Trier hat allerdings den Kritikern der Landesunterkunft Auftrieb gegeben. Das Gericht verfügte im März, dass eine chinesische Familie nach über drei Jahren aus der LufA zu entlassen sei (Az. 5 K 1318/02.TR). Wenn die Familie nicht freiwillig ausreise, sei eine Willensbeugung durch psychologische Maßnahmen rechtsstaatlich nicht vertretbar, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Unterbringung in der LufA dürfe sich nicht als Schikane oder strafähnliche Maßnahme für die Betroffenen erweisen. Die chinesische Familie, deren zwei Kinder während ihrer LufA-Zeit geboren wurden, konnte die Unterkunft verlassen und wohnt jetzt in einer Zwei-Zimmer-Sozialwohnung in einem kleinen Dorf an der Saar. Der Vater muss für einen Euro Stundenlohn Sozialarbeit leisten. Aber die Mutter ist glücklich, dass sie nun das Essen für ihre Kinder selber aussuchen kann – in der LufA wurden sie mit Essenspaketen versorgt. Nach drei Jahren Zwangsunterbringung ist sie mit ihren Wünschen freilich bescheiden geworden: „Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll“, sagt sie kurz nach ihrer Umsiedlung, „aber ich hoffe, dass ich ein bisschen frei leben kann, nicht wie in der Unterkunft, wo es jeden Tag nur Essen und Schlafen gab.“ Sie hofft auf Arbeit und ein normales Leben „wie andere Menschen auch“.
Der Landkreis Trier-Saarburg legte gegen das Trierer Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz ein. Die Verhandlung vor dem Gericht war für den 15.Juli angesetzt. Mitte Juni gab das Innenministerium von Rheinland-Pfalz eine neue Verfahrensregelung für die LufA heraus. Danach soll die Aufnahme von Familien mit Kleinkindern „zu Gunsten der Unterbringung von Einzelpersonen und Ehepaaren“ vermieden werden. Der Landkreis zog die Berufungsklage kurz vor dem Verhandlungstermin zurück. Eric Schaefer, Pressesprecher des Innenministeriums Rheinlad-Pfalz bestreitet, dass das Innenministerium den Landkreis dazu angewiesen habe. Hätte das Oberlandesgericht das Urteil aus Trier bestätigt, wären die Befürworter der LufA allerdings in Erklärungsnot gekommen. Dessen ungeachtet will die Landesregierung weiter am Konzept Ausreisezentrum festhalten.
Sozialcourage / 4 - 2003
In die Landesunterkunft werden Flüchtlinge aus Rheinland-Pfalz eingewiesen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können, weil sie keinen Pass aus ihrem Heimatland besitzen. Wenn die Ausländerbehörde einem Flüchtling vorwirft, er kooperiere nicht bei der Passbeschaffung, können sie ihn in die LufA einweisen. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen die Migrationsreferenten der Caritas, dass es in manchen Fällen jedoch aussichtslos sei, Ausreisepapiere zu bekommen: „Bisweilen können die strengen Anforderungen der Herkunftsstaaten an Identitätsnachweise beim besten Willen nicht erfüllt werden.“ Für die Fachleute der Caritas dienen Einrichtungen wie die LufA dazu, Flüchtlinge „mit psychischem und sozialem Druck“ zu einer Ausreise zu bewegen. Deswegen lehnen sie solche Ausreisezentren, wie sie bundesweit genannt werden, ab. Außer in Rheinland-Pfalz gibt es noch in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern entsprechende Einrichtungen. In Nordrhein-Westfalen ist ein Ausreisezentrum nach einem Jahr wieder geschlossen worden – nachdem sich ein Insasse dort umgebracht hat.
Auf dem Flur der Trierer Unterkunft stehen zwei stämmigen Männer mit Kurzhaarschnitt und Handschellen am Gürtel. „Hey, die machen hier eine Kollekte“, ruft einer der beiden dem anderen zu. Zivilbeamte der Ermittlungsgruppe Asylbetrug. Diese Dienststelle ist ebenfalls auf dem alten Kasernengelände einquartiert. Die beiden Männer stehen auf dem Flur bei einer schwarzen Frau. Von der Leitung der Unterkunft haben Sie erfahren, dass die Afrikanerin, die sie suchen, wieder im Haus sei. Die schwarze Frau schaut verängstigt. Aber die Lethargie auf dem Flur ist für kurze Zeit unterbrochen: Einige der Flüchtlinge laufen in ihr Zimmer und holen Geld. Die Leute wissen, was der Frau droht: Wenn Sie die Geldstrafe nicht zahlen kann, kommt sie ins Gefängnis. Aber: Die „Kollekte“ von 300 Euro kommt zusammen.
300 Euro von Flüchtlingen, die kein Geld bekommen und nicht arbeiten dürfen, das ist erstaunlich. Der Heimleiter, Hermann Josef Braum, quittiert es mit einem Lächeln. Dass Flüchtlinge schwarz arbeiten, verwundert ihn nicht. Viele Bewohner der Unterkunft verschwinden irgendwann ganz in die Illegalität. Ein sudanesischer Flüchtling klagt, dass er kein Geld bekomme. Er habe immer wieder zu hören bekommen, dass ihm nichts zustehe. „Ich glaube, das ist es, was sie erreichen wollen: dass ich in die Illegalität verschwinde. Ich bin dazu aber nicht bereit. Ich will das nicht, ich habe nicht die Kraft und die Entschlossenheit, diesen Weg zu gehen.“
Dafür braucht es in der Tat Entschlossenheit: Illegale leben ohne jedes Recht und immer mit der Angst, entdeckt zu werden. Sie können von ihren Arbeitgebern nach Belieben schikaniert werden, sie können nicht zu einem regulären Arzt und ihre Kinder nicht in die Schule schicken. Trotzdem sind von den 107 Menschen, die das Ausreisezentrum bisher verlassen haben, nach Angaben der LufA mindestens 43 in die Illegalität abgetaucht. Von den 38 Flüchtlingen, die offiziell in der LufA sind, erscheinen nur die Hälfte bis zwei Drittel regelmäßig dreimal die Woche. Freiwillig oder gezwungen in die Heimat zurückgegangen sind erst 18 Flüchtlinge – seit es die Einrichtung gibt, also innerhalb von vier Jahren. Keine strahlende Erfolgsbilanz. Aus den vergleichbaren Einrichtungen in Niedersachsen und Bayern sind ebenfalls rund die Hälfte der dort untergebrachten Flüchtlinge „verschwunden“.
Den Vorwurf, dass die Einrichtung statt Ausreisen zu fördern, mit teuer Geld Illegale produziere, will Dietmar Martini-Emden, Leiter der Ausländerbehörde Trier und einer der Mitbegründer des LufA-Konzeptes, allerdings nicht gelten lassen. Für ihn geht es darum, Konsequenz zu zeigen. Es könne nicht sein, dass sich Menschen durch Verschleierung ihrer Identität einen Aufenthalt erzwingen. Die „Lücke im System“ müsse geschlossen werden, so der Behördenleiter, der zugleich der rheinland-pfälzischen „Clearingstelle für Passbeschaffung“ vorsteht. Die kam im Sommer in die Schlagzeilen: Sogenannte chinesische Experten haben in der Behörde Flüchtlinge vernommen, um ihre Identität zu klären. Die deutschen Behördenmitarbeiter ließen sie dabei allein. Nach den Gesprächen erstatteten vier Chinesen Anzeige wegen Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung. Nach ihren Schilderungen wurden sie von den chinesischen Experten bedroht, dass sie umgehend nach China deportiert werden könnten. Unter diesem Druck hätten einige die Namen ihrer Familien in China preisgegeben. Einer der Flüchtlinge, der von seinem Verhör auch eine Wunde am Knie davontrug, zeigte sich geschockt: „Ich hätte nie gedacht, dass ich letztlich nicht aus der Kontrolle der chinesischen Polizei flüchten kann.“ Die deutschen Behördenmitarbeiter wollen von den Vorfällen nichts mitbekommen haben. Mit diesem Argument wurde auch nach vierzehn Tagen das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Das Verwaltungsgericht Trier hat allerdings den Kritikern der Landesunterkunft Auftrieb gegeben. Das Gericht verfügte im März, dass eine chinesische Familie nach über drei Jahren aus der LufA zu entlassen sei (Az. 5 K 1318/02.TR). Wenn die Familie nicht freiwillig ausreise, sei eine Willensbeugung durch psychologische Maßnahmen rechtsstaatlich nicht vertretbar, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Unterbringung in der LufA dürfe sich nicht als Schikane oder strafähnliche Maßnahme für die Betroffenen erweisen. Die chinesische Familie, deren zwei Kinder während ihrer LufA-Zeit geboren wurden, konnte die Unterkunft verlassen und wohnt jetzt in einer Zwei-Zimmer-Sozialwohnung in einem kleinen Dorf an der Saar. Der Vater muss für einen Euro Stundenlohn Sozialarbeit leisten. Aber die Mutter ist glücklich, dass sie nun das Essen für ihre Kinder selber aussuchen kann – in der LufA wurden sie mit Essenspaketen versorgt. Nach drei Jahren Zwangsunterbringung ist sie mit ihren Wünschen freilich bescheiden geworden: „Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll“, sagt sie kurz nach ihrer Umsiedlung, „aber ich hoffe, dass ich ein bisschen frei leben kann, nicht wie in der Unterkunft, wo es jeden Tag nur Essen und Schlafen gab.“ Sie hofft auf Arbeit und ein normales Leben „wie andere Menschen auch“.
Der Landkreis Trier-Saarburg legte gegen das Trierer Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz ein. Die Verhandlung vor dem Gericht war für den 15.Juli angesetzt. Mitte Juni gab das Innenministerium von Rheinland-Pfalz eine neue Verfahrensregelung für die LufA heraus. Danach soll die Aufnahme von Familien mit Kleinkindern „zu Gunsten der Unterbringung von Einzelpersonen und Ehepaaren“ vermieden werden. Der Landkreis zog die Berufungsklage kurz vor dem Verhandlungstermin zurück. Eric Schaefer, Pressesprecher des Innenministeriums Rheinlad-Pfalz bestreitet, dass das Innenministerium den Landkreis dazu angewiesen habe. Hätte das Oberlandesgericht das Urteil aus Trier bestätigt, wären die Befürworter der LufA allerdings in Erklärungsnot gekommen. Dessen ungeachtet will die Landesregierung weiter am Konzept Ausreisezentrum festhalten.
Sozialcourage / 4 - 2003



