Streik in der Kirche?

Zum ersten Mal wird diese Frage vor dem Arbeitsgericht verhandelt.

„Die Kirchen sind ein hohes Risiko eingegangen“, so die Einschätzung des Tübinger Sozialwissenschaftlers Hermann Lührs zu dem Prozess, den Kirche und Diakonie gegen die Gewerkschaft ver.di vor dem Bielfelder Arbeitsgericht angestrengt hat. Am Ende des Tages, so Lührs, käme heraus, dass kirchlich Beschäftigte zur Durchsetzung von Tarifverträgen auch streiken dürften. 

Drei diakonische Einrichtungen – das Evangelische Krankenhaus und das Johanneswerk in Bielefeld sowie die Evangelische Jugendhilfe Friedenshorst – unterstützt von Kirchen und diakonischen Verbänden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen klagen gegen ver.di. Die Gewerkschaft hatte im September diesen Jahres bei einer „Kirchenaktionswoche“ zu Streiks in diakonischen Einrichtungen aufgerufen. Genau das wollen Kirche und Diakonie ihr nun gerichtlich verbieten lassen, weil sie der Meinung sind, dass in Kirche und Diakonie nicht gestreikt werden dürfe. Der Gütetermin am 2. November verlief erwartungsgemäß ergebnislos; eine Entscheidung in erster Instanz wird für den März nächsten Jahres erwartet.

Dem Aufruf von ver.di sind im September allerdings keine Massen nachgekommen. Die Streiks waren regional und zeitlich sehr begrenzt, ver.di nennt es in einem Fall selber eine „aktive Mittagspause zwischen 11.30 Uhr und 13 Uhr“ – also eher kleine Protestkundgebungen hier und dort, die mehr oder weniger während der Arbeitszeit stattfanden; jedenfalls kein Streik, mit dem man einen Tarifvertrag erzwingt. Für die Diakonie-Bosse keine gefährlichen Aktionen, sollte man meinen. Warum gehen sie dann dass Risiko ein, erstmals vor Gericht klären zu lassen, ob in der Diakonie gestreikt werden darf?

Man wolle den Konflikt nicht auf dem Rücken der Beschäftigten austragen, die gestreikt hätten, erklärt der Vorstandssprecher der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Günther Barenhoff. Deshalb strebe man eine grundsätzliche Klärung an, und so die „belastende Situation“ zu klären. Selbstredend gibt er sich zuversichtlich, dass Kirche und Diakonie hier die besseren Argumente hätten.

Den Religionsgemeinschaften ist im Grundgesetz zugesichert, dass sie „ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ regeln können und „ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde“ besetzen dürfen. Daraus leiten die Kirchen nun die Rechtfertigung für ihren sogenannten „Dritten Weg“ in der Arbeitsrechtsgestaltung ab: Bei Kirche und Diakonie wird nicht mit einer (starken) Gewerkschaft ein Tarifvertrag verhandelt, sondern eine Vielzahl von Arbeitsrechtlichen Kommissionen, die paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern besetzt sind, handeln allgemeine Geschäftsbedingungen und Entlohnungssysteme aus. Streik ist dabei nach der herrschenden Meinung nicht vorgesehen, wohl aber die Anrufung eines Schlichters.

Hermann Lührs argumentiert nun, dass die Arbeitsrechtlichen Kommissionen keineswegs ein kirchliches Spezifikum seien. Jeder Arbeitgeber könne Kommissionen bilden und von diesen Vertragsrichtlinien und Entlohnungsgruppen aushandeln lassen. Dann müsse er seine Arbeitnehmer per Vertrag auf diese Richtlinien verpflichten. Das falle unter die Vertragsfreiheit. Der Dritte Weg der Kirchen ergebe sich also keineswegs direkt aus der grundgesetzlichen Stellung der Kirchen.

Das scheint auch der Diakonie zu dämmern. Bei der Diakonischen Konferenz in Schwerin berichtete Klaus-Dieter Kottnik, Präsident des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), von einem Besuch des Rates der EKD beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Bundesrichter seien uneinig darüber, ob sich das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen auch auf das Arbeitsrecht beziehe. „Ich halte diese Situation im Moment für gefährlich«, so Kottnik. Gleichwohl betonte er, dass es ein wichtiges „strategisches Ziel“ von Kirche und Diakonie sei, den Dritten Weg zu verteidigen. Gehört zu dieser Verteidigungsstrategie auch der Bielefelder Prozess – getreu dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung?

Letztlich werde der Prozess erst vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof enden, so die Prognose von Hermann Lührs. Es laufe auf ein Abwägen der Grundrechte hinaus: Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und das Streikrecht. Letzteres sei aber so hoch im Grundgesetz verankert – es dürfe auch in einem Notstand nicht außer Kraft gesetzt werden – dass die Aushebelung des Streikrechtes zu tief in die Verfasstheit der Bundesrepublik eingreife, so Lührs. Besser wäre es, meint Lührs, der gerade ein Buch über die Zukunft der kirchlichen Arbeitsbeziehungen vorgelegt hat, wenn Kirche und Diakonie die Gewerkschaften als Bündnispartner begriffen – nicht nur im politischen Bereich, wo dies heute schon zum Teil der Fall sei, sondern auch bei der Regelung der eigenen Arbeitsverhältnisse.

Hermann Lührs, Die Zukunft der Arbeitsrechtlichen Kommissionen. Arbeitsbeziehungen in den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas zwischen Kontinuität, Wandel und Umbruch, Nomos Verlag, Baden-Baden 2009, 279 S., Broschiert, 49,- €.

Publik-Forum / 20.11.2009


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