Gott kann man nicht bestreiken, aber outsourcen?
Zum Urteil in Sachen Streik in der Kirche.
Günther Barenhoff ist stolz auf diesen Satz. Der Vorstandssprecher der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe wiederholt ihn deswegen immer wieder: »Gott kann man nicht bestreiken.« Deswegen gebe es kein Streikrecht für die Beschäftigten in der Diakonie.
Wer verwundert ist über diesen Satz, dem liefert Barenhoff auch gerne die theologische Erklärung: Jesus habe nach dem Matthäusevangelium gesagt: »Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.« Also, der Dienst am Nächsten sei Dienst an Gott, noch pointierter: In jedem Nächsten begegnet mir Gott selber. Und wenn ich streike, treffe ich immer einige dieser Nächsten mittel- oder unmittelbar, kein Streik – gerade in einer sozialen Einrichtung – von dem nicht Menschen betroffen werden.
Nun agieren die diakonischen Unternehmensleitungen aber längst schon nicht mehr nach theologischen, sondern nach wirtschaftlichen Erfordernissen: Das heißt, es werden Mitarbeiter outgesourct, um sie für geringere Tarife arbeiten zu lassen, den Angestellten wird mitunter weniger Gehalt gezahlt als anderswo, sie haben weniger Rechte. Das bringt die Diakonie unter den Verdacht, dass sie sich mit ihrem eigenen Arbeitsrecht Wettbewerbsvorteile auf dem Markt der Sozialanbieter verschaffen will.
Die Diakonie verweist hier freilich – nicht zu Unrecht – auf die Refinanzierungsbedingungen der sozialen Arbeit: Der Wettbewerb auf dem Sozialmarkt war und ist politisch gewollt. Die Diakonie muss sich aber die Frage stellen lassen, welche Lasten sie ihren Mitarbeitern dabei aufzulegen bereit ist. Nach kirchlichem Selbstverständnis bilden die Diakonieleitungen und ihre Mitarbeiter eine Dienstgemeinschaft – verbunden im gemeinsamen Dienst am Nächsten oder eben an Gott.
Ein schönes Ziel. Aber den Gehalt und die Lasten dieser Dienstgemeinschaft müssen derzeit die Mitarbeiter alleine tragen. Sie sollen ihren Dienst als Dienst an Gott begreifen, den man nicht bestreiken könne. Während die Diakonieleitungen die Vorgaben der Politik ohne größeres Getöse umsetzen. Warum habe ich noch von keinem Diakonievertreter den Satz gehört: »Gott kann man nicht einfach outsourcen.« Warum hat noch keiner der Diakonievertreter den Politikern gesagt, dass es leider gegen das Selbstverständnis der Kirche sei, die Putzfrauen oder Küchenkräfte, die schwächsten Glieder in der Dienstgemeinschaft einfach in eine eigene GmbH auszulagern, damit sie billiger bezahlt werden? Warum hat das noch keiner gesagt?
Außerdem hätte die Diakonie ein Mittel dagegen in der Hand, die Putzfrau aus der Dienstgemeinschaft zu entlassen: Sie könnte sich mit den anderen großen Wohlfahrtsverbände und ver.di auf einen Tarifvertrag einigen, der in der gesamten Sozialbranche gilt. Das würde einen Wettbewerb über die Löhne deutlich eindämmen. Das aber wollen die Kirchen nicht, weil sie lieber an ihrem Sonderrecht festhalten. Damit kann man vielleicht einen Gerichtsprozess gewinnen, aber nicht dem eigenen Anspruch gerecht werden.
»Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.« Wenn dieser tiefe und schöne Satz nur für eine Seite der Dienstgemeinschaft gilt, muss man freilich den Verdacht haben, dass sein Gebrauch nur ein probates Kampfmittel ist. Da kann man Günther Barenhoff nur den anderen Satz Jesu entgegen halten: »Was siehst du den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge?«
WDR 5 Diesseits von Eden / 7.3.2010




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