Erlösung von den Schatten der Vergangenheit.

Der Missbrauchsskandal und der Umgang mit der Schuld.

Robert Zollitsch hatte die Aufgabe in der Predigt den Bußakt der Bischöfe zu deuten. Mit einem Sündenbekenntnis zum Missbrauchsskandal hatten die Bischöfe ihre Vollversammlung im Paderborner Dom eröffnet.

Zollitsch interpretiert das Gleichnis vom Weltgericht aus dem Matthäusevangelium so, dass Gott da sei, wo Menschen Erbarmen bräuchten und erführen, dass Gott im Erbarmen wirke. Im Gleichnis freilich identifiziert sich der Weltenrichter mit den Notleidenden, ganz egal ob Ihnen Erbarmen erwiesen wird oder nicht. Das aber wäre für die Bischöfe, die sich zuvor mühsam auf einen nicht zu deutlichen Bußakt geeinigt hatten, wohl zuviel gewesen. Dann könnte man ja daran denken, dass das Entscheidende die Haltung zu den Notleidenden sei – im Kontext der Missbrauchsdebatte also: zu den Opfern des Missbrauchs. Einige von denen mussten aber einmal mehr draußen vor dem Paderborner Dom demonstrieren.

Nein, nicht die Haltung zu den Opfern des Missbrauchs stellte Zollitsch in seiner Predigt in den Vordergrund, sondern das Erbarmen mit den Tätern: »Das Entscheidende ist das Erbarmen mit dem Schuldigen und das Verzeihen. Die aber sind für Menschen oftmals kaum möglich. Sie überfordern sie. Aber, wo sie gewährt werden, ereignet sich Göttliches.«

Auf das sich erfülle, was die Bischöfe in Ihrem Bußakt erbaten: »Allmächtiger, barmherziger Gott, du willst alles auf Erden und im Himmel zu Christus führen. Hilf uns, das Werk seiner Versöhnung anzunehmen, damit die Schatten der Vergangenheit uns nicht gefangen halten«. Christliche Vergebung als Befreiung von den Schatten, die auf den Tätern lasten – ohne Blick auf die Opfer?

Dass christliche Vergebung so verstanden wird, dagegen wendet sich die Theologin Katharina von Kellenbach in meinem Radiofeature Schuld vergeben oder aushalten?, das am Tag vor der Eröffnung der Bischofskonferenz gesendet wurde.

Webtext / 15.3.2011


Ihr Kommentar

Re: Erlösung von den Schatten der Vergangenheit.
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Kommentar von - Peter Otten (15.03.2011)
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