Ich habe Angst vor dem Krieg, weil ich nicht vor der Zeit sterben möchte. Das ist der Grund, warum ich Pazifist bin. Herkömmlich gelten diejenigen als Pazifisten, die keinen anderen Menschen töten wollen. So habe ich auch vor rund 35 Jahren meinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung damit begründet, dass ich es ethisch nicht für vertretbar halte, andere Menschen zu töten. Hätte ich meine Angst vor dem hohen Risiko benannt, als Soldat im Krieg selbst getötet zu werden, wäre mir das vielleicht als Feigheit ausgelegt worden. Aber damit bin ich schon dem zweifelhaften Ideal des Soldaten, der irgendwen oder irgendwas schützt und dafür sein Leben riskiert, auf den Leim gegangen.
Inzwischen denke ich: Nicht nur persönlich, sondern auch sachlich, steht die Angst vor dem Getötetwerden am Anfang der Entscheidung, keine tödliche Gewalt anzuwenden. Wenn ich zu Friedenszeiten sage, dass ich nicht getötet werden will, so würde mich niemand für einen Feigling halten. Es wäre selbstverständlich. Ja, die meisten würden es für mein Menschenrecht halten, dass ich leben will: „Life, liberty and the pursuit of happiness“ oder „Leben und körperliche Unversehrtheit“ oder „Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“ stehen zu Beginn der einschlägigen Menschenrechtskataloge. Wer mich töten oder nur einer Todesgefahr aussetzen wollte, beginge ein schweres Unrecht, das in den meisten Ländern und Kontexten als Straftat geahndet würde.
Man käme zu demselben Anfang, wenn man nicht menschenrechtlich, sondern mit der conditio natura argumentieren würde: Jedes Leben strebt nach Selbsterhaltung wie es die antiken Stoiker herausgestellt haben. Oder Albert Schweitzers berühmter Satz: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“ Die Frage, dass Lebewesen sich immer auch vom Töten anderen Lebewesen erhalten, kann hier ausgeklammert werden, da kein Mensch einen anderen Menschen töten muss, um sich zu ernähren, ja dies als besonders verabscheuungswürdig und als Straftat gilt. Mein Wunsch zu leben ist also gut begründet und sollte von Staats wegen geschützt werden.
Albert Schweitzer stellt mit seinem Satz die Verbundenheit allen Lebens heraus: Weil ich selbst leben will, kann ich auch keine anderen Menschen töten. Ich muss nicht nur annehmen, dass sie den gleichen Lebenswillen in sich tragen wie ich und das gleiche unveräußerliche Recht dazu haben, ich würde auch Schaden an meinem eigenen Lebenswillen nehmen, wenn ich den der anderen nicht anerkennen würde. Meine empathische Verbundenheit mit anderen Menschen beruht darauf, dass ich das, was ich von mir selbst kenne, auch in ihnen spüren kann – sie beruht auf dem, was allen Menschen gemein ist. Wenn ich einem anderen Menschen seinen Lebenswillen nicht zugestehen würde, dann würde ich meinen eigenen Lebenswillen verdrängen oder in Frage stellen. Das erklärt die relativ hohe Verbreitung von posttraumatischen Belastungsstörungen und Suiziden unter Soldatinnen und Soldaten nach Kriegseinsätzen. Die wenigsten Menschen töten gerne oder nur routiniert. Sie müssen dazu desensibilisiert werden in der Ausbildung und nehmen trotzdem nicht selten Schaden an ihrer Seele.
Eine universale politische Ethik
Das Töten von Menschen ist deswegen in den allermeisten Kulturen und religiösen Traditionen verboten. Die großen Ausnahmen waren immer die Todesstrafe und der Krieg. Dabei sind die Ausnahmen vom Tötungsverbot begründungspflichtig, die pazifistische Grundhaltung, auf tödliche Gewalt zu verzichten, stimmt mit dem überein, was menschengemäß ist. Das stellt schon die gegenwärtige Diskussion vom Kopf auf die Füße: Pazifisten wurden wohl zu allen Zeiten und werden heute wieder als realitätsferne Idealisten angesehen. Ihre Position sei „Ausdruck gelebter Frömmigkeit“ und ihre Initiativen könnte „politische Impulsgeber“ sein, aber „als universale politische Ethik“ lasse sich ein „Pazifismus des kategorischen Gewaltverzichts ethisch nicht legitimieren“. So hat es die Friedensdenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland festgehalten (Ziffer 14 und 17).
Das verwundert mich. Nach dem Philosophen Immanuel Kant ist die Handlung ethisch geboten, deren Maxime die Grundlage eines allgemeinen Gesetzes werden kann. In einem vermeintlichen Kriegsfall nicht zu töten, könnte problemlos zur Grundlage eines allgemeinen Gesetzes werden: Würde alle sich dieser Maxime verpflichtet fühlen, gäbe es keinen Krieg. Konflikte müssten anders, ohne die Verheerungen und Verwüstungen ausgetragen werden, die Kriege den Menschen bis in die noch kommenden Generationen aufbürden. Dies wäre zweifellos wünschenswert. Trotzdem gilt das ethisch gut Begründete als illusorisch, weil es angeblich nicht umsetzbar sei. Aber: Nur weil es Mörder gibt, würde niemand sagen, dass es weltfremd sei, das Töten in Friedenszeiten zu verurteilen. Der Krieg bekommt somit unter der Hand eine Sonderstellung als etwas, das angeblich so sehr zu conditio humana dazugehöre, dass in seinen Zeiten eigene Regeln gelten würden.
Diejenigen, die meinen, dass der Pazifismus des kategorischen Gewaltverzichtes nicht als universale politische Ethik zu halten sei, verweisen darauf, dass es eben böse Regime gäbe, die andere Länder oder Bevölkerungsgruppen mit Krieg überzögen. Die derart Angegriffenen hätten Recht und müssten die Möglichkeit haben sich zu wehren. Und da es – anders als beim Mord – keine externe Erzwingungsinstanz gebe, die das Völkerrecht durchsetze, bliebe dem Angegriffenen keine andere Wahl, als den kriegerischen Angriff ihrerseits mit den Mitteln des Krieges zu beantworten.
Wenn man das Beispiel des Mordes noch einmal heranzieht: Würden man bei einem Ausfall des staatlichen Gewaltmonopols es für ethisch gerechtfertigt halten, die Gruppe, aus der ein Mörder kommt, ebenfalls mit Mord zu bedrohen beziehungsweise zu ermorden? Wohl kaum. Der einzige diskutable Fall könnte der Konflikt sein, wenn ein Leben gegen ein anderes steht, also die Notwehr. Den zu töten, der unmittelbar im Begriff ist, einen anderen Menschen zu töten. Dieser Fall, der in früheren Zeiten gerne herangezogen wurde, um die Ernsthaftigkeit einer Entscheidung gegen den Kriegsdienst zu überprüfen, entspricht aber gerade nicht dem Geschehen eines Krieges. Dort richtet sich die Gewalt, auch derer, die sich verteidigen, niemals nur gegen den unmittelbar für das Töten Verantwortlichen, sondern gegen andere Menschen: Soldatinnen und Soldaten des Gegners zuerst, aber in allen bekannten Fällen moderner Kriege auch gegen Zivilisten, die nach dem Völkerrecht, auf das die Angegriffenen sich in ihrem Verteidigungskampf berufen, gerade nicht getötet werden dürfen. Ein Dilemma.
Für jemanden, der sich mit allen Menschen verbunden weiß, ist aber schon die Unterscheidung zwischen Soldaten und Zivilsten, die das Völkerrecht vornimmt, ohne Grund: Auch Soldaten des Gegners sind Menschen, die leben wollen und deswegen schützenswertes Leben. Die Tatsache, dass sie zu einer gegnerischen Armee gehören, kann sie nicht aus dem Menschsein vertreiben.
Von daher scheint mir nur die zivile Verteidigung oder der gewaltlose Widerstand angesichts des geteilten Menschseins verantwortbar zu sein. Das heißt, im Falle eines Angriffskrieges muss sich der Lebenswille der Angegriffenen keineswegs dem Angreifer ergeben, nur scheint es mir schwer zu rechtfertigen zu sein, mit denselben kriegerischen Mitteln zu antworten, die das Töten ja nicht verringern, sondern vergrößern. Auch gewaltloser Widerstand riskiert Opfer an Menschenleben; nämlich das Leben derer, die sich gegen einen Angriff wehren. Von daher kann auch niemand zu gewaltlosem Widerstand gezwungen werden. Die Möglichkeit von Verweigerung und Flucht muss allen offenstehen. Aber die gegenüber bewaffnetem Widerstand durchaus höhere Wahrscheinlichkeit, dass ziviler Widerstand zum Erfolg führt, kann Menschen motivieren, um der eigenen Freiheit oder der ihrer Nächsten willen, das Opfer des eigenen Lebens zu riskieren – ohne Schaden an ihrer eigenen Seele zu nehmen.
Junge Kirche 2/2026 (Juni)