Griechenland wurde gezwungen, mit 250 Mrd. Euro die Banken zu retten. Still aus dem Dokumentarfilm "Wer rettet wen?" (2015); whos-saving-whom.org

„Wie auch wir vergeben unseren Schuldigern“

Warum schweigen die Kirchen zum Thema Schuldenerlass?

Keine Frage: Schulden muss man zurückzahlen. Da ist jemand eine Verpflichtung eingegangen, wenn er Geld aufgenommen hat; es ist seine Schuldigkeit, die Schuld zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu begleichen. So die verbreitete Vorstellung. Die ökonomischen Schulden werden oft auch mit einer moralischen Schuld verknüpft – vor allem dann, wenn der Schuldner nicht in vollem Umfang oder zur vereinbarten Zeit rückzahlen kann. Genau dies spielt auch in der Debatte um die griechischen Staatsschulden eine Rolle.

Keine Frage: Schulden muss man erlassen – in regelmäßigen Abständen, immer wieder. Die Christen, die sich sonntags in den Gottesdiensten versammeln, verpflichten sich dabei jedes Mal auf einen Schuldenerlass. Sie bitten im »Vater Unser« um die Vergebung ihrer Schuld bei Gott und erklären zugleich, dass sie selbst bereits ihren Schuldnern die Schulden erlassen haben oder das zumindest zu tun gedenken: »wie auch wir vergeben unsern Schuldigern«. Das im 16. Jahrhundert sehr gebräuchliche Wort »Schuldiger« bedeutet wie das griechische Wort, das es übersetzt, zuerst den ökonomischen Schuldner. Doch kaum einer, der das Vater Unser betet, denkt noch daran.

Dabei legt die biblische Tradition es durchaus nahe, in den Schuldnern aus der Vater-Unser-Bitte auch und gerade ökonomische Schuldner zu sehen. Denn dass Schuldner in regelmäßigen Abständen entschuldet werden sollen, ist ein biblisches Gebot. Im Buch Deuteronomium, dem fünften Buch Moses, werden ältere Gesetzestexte zusammengefasst zur Forderung nach einem Schuldenerlass in jedem siebten Jahr, »Erlassjahr« genannt. Ein Freibrief für eine laxe Zahlungsmoral? Vielleicht. Jedenfalls werden potenzielle Gläubiger ermahnt, nicht mit Blick auf ein bald kommendes Erlassjahr Kredite zu verweigern. Sie werden vielmehr aufgefordert, trotzdem großzügig gegen Pfand zu leihen – und damit sehenden Auges einen Kredit abzuschreiben.
»Wenn Ihr nur denen, leiht, von denen ihr etwas zu bekommen hofft, welchen Dank habt ihr davon?«, fragt Jesus von Nazareth nach dem Lukasevangelium. Das ist eine offene Aufforderung, Kredite auch auf das Risiko hin zu vergeben, sie abschreiben zu müssen. Wobei nur am Rande erwähnt sei, dass ein Zins für Kredite nach dem biblischen Gesetz natürlich nicht vorgesehen war; nicht mal den Darlehensbetrag soll man zurückerwarten.

Außerdem sah das Erlassjahr-Gesetz vor, dass Menschen, die sich wegen ihrer Schulden versklaven mussten, wieder freizulassen sind – und dazu ein ordentliches Startkapital mit auf den Weg bekommen sollten. »Und wenn du ihn freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen, sondern du sollst ihm aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, sodass du gibst von dem, womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat.« Und ähnlich der Vater-Unser-Bitte wird ein Zusammenhang zwischen der erfahrenen Gnade durch Gott und dem Schuldenerlass hergestellt: Erinnert wird daran, dass auch die Vorfahren Sklaven waren und sich über ihre Freilassung freuten: »Du sollst daran denken, dass du auch Knecht warst in Ägyptenland und der Herr, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute.«

Im Gesetz aus dem Buch Deuteronomium steht auch, worauf es abzielt: »Es sollte überhaupt kein Armer unter euch sein; denn der Herr wird dich segnen in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe geben wird.« Die Zuwendung Gottes zu allen Israeliten soll sich in einer Gemeinschaft widerspiegeln, die keinen verarmen lässt. Weniger theologisch gesagt: Es geht um eine Sozialgesetzgebung, die eine Scherenentwicklung zwischen Armen und Reichen in der Gesellschaft verhindern soll. Verschuldung war in der antiken Agrargesellschaft eine wesentliche Ursache für Verarmung. Belege aus dem Buch Nehemia und aus römischer Zeit zeigen zudem, dass der Schuldenerlass nicht nur eine Gesetz gewordene Utopie geblieben ist, sondern durchaus zur Anwendung gekommen ist.

Doch kann man Gesetze einer Agrargesellschaft einfach in die heutige Zeit übertragen? Für Jürgen Kaiser von der Initiative erlassjahr.de bietet das alte Gesetz durchaus praktikable Richtlinien für heute: Der feste Rhythmus der sieben Jahre institutionalisiere den Schuldenerlass und machte ihn unabhängig vom Wohlwollen der Gläubiger. Mit dem rechtlichen Anspruch erhalte das »Überleben des Schuldners in Würde« eine Priorität gegenüber den Ansprüchen der Gläubiger. Das moderne Privatinsolvenzrecht enthalte bereits Elemente der biblischen Gesetzgebung, sagt Kaiser: Wie das Erlassjahr sei es ein gesetzlicher Mechanismus, mit Schulden menschlich umzugehen. Es begrenze die Ansprüche des Gläubigers, wenn das Überleben des Schuldners gefährdet sei; ein Existenzminimum werde unabhängig von der Höhe der Gläubigeransprüche pfändungsfrei gestellt.
Der Verein erlassjahr.de macht sich schon länger für ein Staatsinsolvenzverfahren stark. Bislang konnten nur Unternehmen und Privatpersonen Insolvenz anmelden. Staaten galten als ewige Schuldner, von denen man noch die Schulden der vorherigen und der vorvorherigen Generationen einfordern kann. In der neuen Kampagne »Höchste Zeit für die Lösung der Schuldenkrise« wirbt erlassjahr.de dafür, ein Staatsinsolvenzverfahren im Rahmen der Vereinten Nationen zu etablieren.

Und Griechenland? Klar, auch Griechenland brauche einen Schuldenschnitt, damit es wirtschaftlich gesunden könne, ist Kaiser überzeugt (Publik-Forum 3/2015). Erlassjahr.de erinnert an ein historisches Beispiel, das Deutschland zu mehr Großzügigkeit animieren sollte: Im Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953 wurden Deutschland von den Kriegsgegnern fünfzig Prozent der Auslandsschulden erlassen; und für die weiteren fünfzig Prozent wurden günstige Rückzahlungsbedingungen gewährt. Deutschland hätte seinen Schuldendienst gegenüber den Gläubigern aussetzen können, wenn es eine negative Handelsbilanz gehabt hätte, also von den Gläubigerländern mehr importiert als dorthin exportiert hätte. Diese Bestimmung hat – sozusagen präventiv – dafür gesorgt, dass die Gläubigerstaaten viel aus Deutschland importierten, eine wichtige Voraussetzung für das »Wirtschaftswunder« und die starke Exportorientierung der deutschen Wirtschaft. Eine Regelung, die auch für Griechenland sehr hilfreich wäre, findet Jürgen Kaiser: erst die wirtschaftliche Erholung, dann der Schuldendienst.

Im kollektiven Gedächtnis der Deutschen aber spielt das Londoner Abkommen keine Rolle, die meisten kennen es nicht einmal. Dafür hält sich das Selbstbild von den fleißigen Deutschen, die sich den Aufschwung nach dem Krieg selbst erarbeitet hätten. Keiner bedenkt, »dass du auch Knecht warst in Ägyptenland und der Herr, dein Gott, dich erlöst hat«. Keiner erinnert die Wohltaten der Vergangenheit, die Griechenland heute nicht gewährt werden.

Und die Kirchen? Auch sie erinnern nicht daran. Sie sind merkwürdig still, wenn es um die Schuldenkrise in Europa geht. Selbst im ökumenischen Sozialpapier vom letzten Jahr findet sich zum Thema EU-Krisenstaaten nur der verhältnismäßig blasse Satz: »Wir sehen mit großer Sorge, dass in einigen Euro-Ländern die Ausgabenkürzungen zur Haushaltskonsolidierung zu schweren sozialen Verwerfungen geführt haben.« Von Schuldenerlass kein Wort, dafür eine grundsätzliche Zustimmung zur deutschen Politik der »Haushaltskonsolidierung«.

Das überrascht: In den 1990er Jahren, als es um die Schulden von Entwicklungsländern ging, war »Erlassjahr 2000« eine große Bewegung und die Kirchen ein wichtiger Teil von ihr. Es schien Common sense zu sein, dass die Botschaft von der Vergebung durch Gott und ein Schuldenerlass zusammengehören. An den theologischen Grundlagen hat sich auch heute nichts geändert, wohl aber an der politischen Stimmung im Land.

Offensichtlich haben sich die Kirchen dieser Stimmung angepasst. Während man sich bei den Schulden der Entwicklungsländer nicht mehr dafür interessierte, wer die Geldgeber in Detail waren, bekommt man im Fall der südeuropäischen Schuldenstaaten gesagt, dass sie auf »unsere Kosten« leben würden. Ist der Schuldenerlass kein Thema mehr, weil es nun vermeintlich um »unser Geld« geht?

Die Kirchen haben sich jedoch auch in ihrer ethischen Bewertung den derzeit geltenden Standards angepasst. Staaten mit hohen Schuldenständen gelten als »schuldig«: Sie würden auf Kosten der Zukunft leben, heißt es. Dabei wird freilich nicht bedacht, dass die Schulden der einen die Vermögen der anderen sind. Sind die Gläubiger dann nicht an diesem Raub an Zukunftsmöglichkeiten beteiligt? Sie hoffen doch ebenfalls auf künftige Gewinne aus ihren Investments. Die Festlegung der Zukunft zum möglichst effektiven Gelderwerb betreiben Schuldner und Gläubiger gemeinsam.

Und Gläubiger sind die Kirchen auch. Das Investitionsvolumen der beiden großen Kirchen in Deutschland wird auf rund sechzig Milliarden Euro geschätzt – eine vermutlich noch sehr konservative Schätzung. Der Vorsitzende einer kirchlichen Stiftung verriet im vertraulichen Gespräch, dass man natürlich auch mit griechischen Staatsanleihen Geld verdienen konnte – wenn man sie rechtzeitig wieder verkauft hat. Aber selbst wenn keine griechischen Anleihen im Aktien-Portfolio waren oder sind – die Kirchen sind große Investoren.

So ist dem kirchlichen Führungspersonal in der Regel eine Moral, die den Schuldner zur Begleichung seiner Schuld anhält, angenehmer als das großzügige Abschreiben der Kredite, um anderen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen – und dass, obwohl auch sie am Sonntag beten: »wie auch wir vergeben unseren Schuldigern«.

Publik Forum vom 27.2.2015