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Die Rückkehr des gerechten Preises

Es gibt eine tiefempfundene Überzeugung, dass die Preise in Zeiten der Teuerung reguliert werden sollten, und dass sich der Profitjäger außerhalb der Gesellschaft stellt«, schrieb der Sozialhistoriker Edward P. Thompson über die englischen Unterschichten des 18. Jahrhunderts. Die »elementaren moralischen Gebote des ›vernünftigen Preises‹« hält Thompson für »universeller als irgendeine nationale Erfahrung«. Die moralische Frage, was ein jeweils »vernünftiger Preis« sei und was darüber liege, reicht nicht nur weit in die Vergangenheit zurück, sondern hat bis in die Gegenwart überlebt und lässt sich in Krisen immer wieder neu abrufen. Das zeigen die Proteste gegen steigende Mieten in deutschen Städten bis hin zur Enteignungsforderung und die Einführung einer Preisregulierung in Berlin.

Anders als die weitgehend wirkungslos gebliebene »Mietpreisbremse« hat die Berliner Landesregierung sich auf einen »Mietendeckel« verständigt: Mieten sollen mit dem Stichtag 18. Juni 2019 für fünf Jahre eingefroren werden, Neuvermietungen müssen sich an einer verbindlichen Mietentabelle orientieren und Mieten aus bestehenden Verträgen dürfen, falls sie deutlich über der Tabelle liegen, sogar gesenkt werden. Ausgenommen vom Mietendeckel sind nur Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2014 gebaut wurden. Letzteres soll den Anreiz zum Hausbau weiter hochhalten. Begründet wird die Maßnahme mit den exorbitant gestiegenen Mieten in der Hauptstadt: Die Angebotsmieten seien seit 2011 um sechzig Prozent gestiegen, weit über der Einkommenssteigerung der Mehrheit der Bevölkerung. Etwas milder fällt der Mietanstieg in anderen Städten Deutschlands aus, dafür lag in München oder Stuttgart das Niveau der Mieten schon 2011 deutlich höher. Der Grund ist überall gleich: In begehrten Städten ist das Angebot an Wohnungen zu knapp. Die Inhaber von Immobilien müssen also nicht deswegen höhere Mieten verlangen, weil sie höhere Kosten hätten, sondern sie profitieren von einer Entwicklung, die ohne ihr Zutun über sie gekommen ist.

Die Not nicht ausnutzen

Trotzdem fehlt es nicht an Ökonomen, die angesichts der hohen Mietpreise das wirtschaftsliberale Credo erklären: Allein das freie Spiel von Angebot und Nachfrage sorge für die bestmögliche Bereitstellung von Ressourcen. Ohne steigenden Mietpreis kämen keine Investoren, die angelockt von guten Gewinnaussichten Häuser bauten und so das Wohnungsangebot wieder der Nachfrage anpassten und damit auf lange Sicht die Preise wieder zum Sinken brächten. Außerdem werde die Nachfrage durch hohe Preise gedämpft: »Wenn in den Ballungsräumen die Mieten und die Häuserpreise unreguliert steigen dürften, dann wäre der Anreiz auf dem flachen Land wohnen zu bleiben, enorm groß«, meint achselzuckend Lars Feld, Direktor des Freiburger Walter Eucken Instituts und einer der Wirtschaftsweisen der Bundesregierung. Was eine solche Sicht nicht berücksichtigt, sind die sozialen Folgen: Die Stadt mit ihrer attraktiveren Infrastruktur würde zunehmend ein Privileg für Wohlhabende; wer sich dies nicht leisten kann, wird zum Pendlerdasein im Umland verdammt.

In vor-industriellen Gesellschaften war die Frage, was ein gerechter Preis sei, gang und gäbe. Die Theologen des Mittelalters fanden etliche Faktoren, die in einem Peis legitimerweise enthalten sein durften: vor allem diverse Kosten, aber auch das Risiko, das ein Produzent oder Händler tragen muss und nicht zuletzt ein standesgemäßes Auskommen, das jede und jeder mit seiner Arbeit erzielen soll. Auch die Frage, ob etwas knapp oder reichlich vorhanden war, durfte den Preis beeinflussen, dazu die Wertschätzung, die ein Produkt zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort erfährt. Das klingt alles sehr modern. Was ein Händler aber nicht einpreisen durfte war die Not seiner Mitmenschen: Nur weil jemand ein Gut dringend brauche, dürfe der Verkäufer es ihm nicht teurer machen. »Denn der Nutzen, der dem anderen zuwächst, stammt nicht vom Verkäufer, sondern aus der augenblicklichen Lage des Käufers«, argumentiert Thomas von Aquin, »keiner aber darf dem anderen verkaufen, was nicht sein eigen ist.« Was bei Thomas abstrakt akademisch klingt, hatte einen dramatischen Hintergrund: in einer Hungersnot war »der Nutzen« eines Laib Brotes besonders groß.

Hungersnöte waren im Mittelalter Zeiten der Teuerung – nicht nur, weil aufgrund von Missernten Getreide knapp war, sondern auch, weil Händler, die Getreidevorräte angelegt hatten, es zu Zeiten der Not teuer verkauften. Es gab damals aber auch diejenigen, die ihre guten Geschäfte mit dem Römischen Recht verteidigten, wonach eine Sache so viel wert sei, für wieviel sie verkauft werden könne. Die meisten Theologen aber insistierten darauf, dass die schwächeren Marktteilnehmer durch Preisregulierungen geschützt werden müssten. Diejenigen, die ein existenzielles Bedürfnis stillen müssten, seien leichter ausbeutbar: Sie zahlten notgedrungen einen überzogenen Preis, um überleben zu können.

Hungersnöte gehören in Europa der Vergangenheit an, aber Wohnen bleibt ein existenzielles Bedürfnis, weswegen ein Wohnungsgeber in einer ungleich mächtigeren Position ist als der Wohnungssuchende. An dieser Stelle das freie Spiel von Angebot und Nachfrage einzuschränken, ist nicht nur ein sozialpolitisches und menschliches Gebot, sondern auch ein strategisch bedeutsamer Eingriff in die kapitalistische Wirtschaft. Es bringt Gerechtigkeitsforderungen wieder dort zur Geltung, wo sie eigentlich hingehören: auf den Markt. Die Entwicklung des Sozialstaates kreiste lange um die Fragen nach Umverteilung und der Herstellung von Chancengleichheit. In beiden Fällen setzen die Gerechtigkeitsforderungen nicht direkt am Marktgeschehen an, sondern entweder davor (Chancengleichheit) oder danach (Umverteilung). Der Markt darf nach seinen eigenen Gesetzen ablaufen. Wenn er sozial unerwünschte Ergebnisse produziert, werden diese eben nachträglich und oft nur notdürftig repariert. Besser ist es, bereits das Geschehen auf dem Markt anhand einer Vorstellung von Gerechtigkeit zu regulieren: Jeder muss sich das Wohnen am Ort, an dem er oder sie sich beheimaten will oder längst schon beheimatet ist, leisten können.

Der Glaube an den Markt ist naiv

Dass es in städtischen Ballungsräumen mehr Wohnungen braucht, ist unbestritten. Aber: »Gerade weil das Geschäft mit den Mietsteigerungen so attraktiv ist, wird zu wenig neu gebaut«, erklärt der Stadtsoziologe Andrej Holm. Der Markt allein erfüllt nicht den Bedarf an Neubauten. Eine Studie über Aktiengesellschaften auf dem Mietmarkt stellte 2017 fest: »Als Neubauträger haben sich – im Unterschied vor allem zu kommunalen Wohnungsunternehmen – bis jetzt nur einzelne börsennotierte Anbieter hervorgetan.« Von daher ist die Initiative für ein Volksbegehren zur Enteignung der großen Immobilienbesitzer in Berlin mit dem Mietendeckel noch nicht vom Tisch. Enteignungen mit angemessener Entschädigung sind nach dem Grundgesetz möglich.

Die Kirchen könnten an dieser Stelle aus ihrer Tradition schöpfen, wonach das Recht auf Eigentum nicht absolut gilt, sondern immer unter dem Gemeinwohlvorbehalt stehen muss: Die Erde und ihre Güter gehören zuerst Gott! Nur wenn alle Menschen mit diesen ihnen zustehenden Gütern gut versorgt sind, ist Privateigentum gerechtfertigt als die Art und Weise, Güter sinnvoll zu verwalten. Dass in der Neuzeit das Recht auf Eigentum zu einem zentralen Menschenrecht geworden ist, dass geglücktes Menschsein an der Verfügung über privates Eigentum festmacht, wäre von der älteren christlichen Tradition her kritisch zu hinterfragen.

Gerade mit diesen alten theologischen Traditionen, die noch vor-kapitalistische Rationalitäten enthalten, könnten die Kirchen sich auf der Höhe der Zeit engagieren – an der Seite derjenigen, für die die kapitalistischen Verheißungen immer ein gemischter Segen geblieben sind.

Publik Forum vom 22.11.2019